5.4 Zusammenfassend steht damit fest, dass die Beschwerde der Beschwerdeführerin teilweise gutzuheissen ist. Soweit die Flurgenossenschaft gemäss E. 4 das Grundstück Nr. … lediglich, aber immerhin in reduziertem Umfang als Strassenfläche für ihr Projekt in Anspruch nehmen kann, bleibt nach Aufhebung von Art. 17 Abs. 1 der Statuten im Hinblick auf den gesetzlichen Vorbehalt in Art. 176 EG zum ZGB durch die Parteien das Folgende zu beachten: