BVG auch für die übrigen Fälle einer Steuerumgehung klarstellt, dass ein Kapitalbezug drei Jahre nach einem Einkauf nicht mehr missbräuchlich sein kann. Weil vorliegend nur Kapitalbezüge in Frage stehen, welche unbestritten vor Ablauf dieser Frist getätigt werden sollen, braucht dies nicht abschliessend geklärt zu werden. 3. Im Folgenden wird der strittige Einkauf in Verbindung mit den innert drei Jahren in Aussicht gestellten Kapitalbezügen unter dem Aspekt einer Steuerumgehung geprüft.