schlossen ist, aber nach drei verschiedenen Vorsorgeplänen versichert ist, wird dieser Sachverhalt im Folgenden vorerst auf eine allfällige Steuerumgehung hin überprüft, und zwar deshalb, weil eine konsolidierte, alle drei Vorsorgepläne umfassende Betrachtungsweise nach der Rechtsprechung zur Umgehung keineswegs als ausgeschlossen erscheint. Zwischen den Parteien ist aber unbestritten und dürfte zutreffen, dass Art. 79b Abs. 3 BVG auch für die übrigen Fälle einer Steuerumgehung klarstellt, dass ein Kapitalbezug drei Jahre nach einem Einkauf nicht mehr missbräuchlich sein kann.