Sachverhalt: Der Pflichtige ist bei einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung versichert, welche für ihn drei Vorsorgepläne führt: Nach Plan 1 (Basisvorsorge BVG) wird bezüglich des Sparguthabens das gesetzliche Minimum, bei den Risiken (Invalidität und Tod) jedoch eine überobligatorische Leistung versichert. Der maximal versicherbare Lohn beträgt bei diesem Plan Fr. 120'000.00. Der Plan 2 (Zusatzvorsorge) steht den Kadermitarbeitern zur Verfügung und umfasst neben den Risiken Tod und Invalidität auch die Äufnung von Altersguthaben. Der maximal versicherbare Lohn beträgt Fr. 200'000.00, wobei eine Koordination mit Plan 1 eine unzulässige Überversicherung verhindern soll. Der