[…] 6.3 Vor diesem Hintergrund erscheint die von der IV-Stelle am 8. Januar und 3. Juni 2009 verfügte Rente als verfrüht, da zu keinem dieser beiden Zeitpunkte die schon nach bisherigem, bis Ende 2007 gültigen Recht, jedenfalls aber seit Inkrafttreten der 5. IV-Revision per Anfang Januar 2008 gebotenen (vertieften) beruflichen Eingliederungsmassnahmen abgeschlossen waren. […] VGer, 17.02.2010 35