Obwohl die Berufsberatung der Auffassung war, dass der Versicherte in einer Tätigkeit als Arbeitsagoge oder Betreuer/Erzieher bei voller Leistungsfähigkeit durchaus ein besitzstandwahrendes Einkommen erzielen könnte, wurde in der Folge offenbar nicht entsprechend auf ihn eingewirkt. In diesem Zusammenhang sei deshalb in Erinnerung gerufen, dass im Rahmen der jedem Versicherten obliegenden Schadenminderungspflicht (vgl. z.B. Urteil BGer 9C_832/2007, E. 4.3.2) der Wechsel von einer bisher selbständigen in eine unselbständige Erwerbstätigkeit als grundsätzlich zumutbar gilt (Urteil BGer 9C.570/2009). […]