mindestens 50 %-iger Invalidität auf eine halbe Rente und bei mindestens 40 % auf eine Viertelsrente der Invalidenversicherung. […] 6.1 Was die berufliche Eingliederung anbelangt, so geht aus den entsprechenden Berichten vom 6. Dezember 2004 und vom 29. Juni 2005 hervor, dass der Beschwerdeführer damals nach wie vor auf eine gesundheitliche Besserung hoffte, um sein Geschäft weiterführen zu können. Von Anfang an sei er gegenüber einer beruflichen Umorientierung skeptisch gewesen.