Dagegen erhob er Beschwerde mit dem Antrag auf Zusprechung einer ganzen Invalidenrente. Das Verwaltungsgericht hiess diese teilweise gut und wies die Angelegenheit zur ergänzenden Sachverhaltsabklärung und Neuentscheidung an die IV-Stelle zurück, da die insbesondere seit Inkrafttreten der 5. IV-Revision per Anfang Januar 2008 gebotenen (vertieften) beruflichen Eingliederungsmassnahmen nicht erfolgt bzw. abgeschlossen waren.