Sachverhalt: Ein 1971 geborener Versicherter hatte sich nach drei in den Jahren 2001 und 2003 erlittenen Unfällen im Strassenverkehr bei der Invalidenversicherung anfangs Februar 2004 zum Leistungsbezug angemeldet. Die Invalidenversicherung sprach dem Versicherten mit zwei separaten Verfügungen eine ¾-Invalidenrente ab August 2004 zu, mitsamt Zusatzrenten für seine beiden Kinder. Dagegen erhob er Beschwerde mit dem Antrag auf Zusprechung einer ganzen Invalidenrente.