es sich beim gesichteten Abfall nicht um typischen Abfall von Wanderern. Weiter hat der Augenschein gezeigt, dass der Abfall wohl schon länger auf dem Grundstück der Rekurrentin liegt. Ausserdem ist bekannt, dass abgelagerter Abfall weiteren Abfall anzieht. Die Rekurrentin macht weiter geltend, dass die Wanderer Einsicht in ihren Garten nehmen können, was sie als störend empfindet. Dazu ist zu sagen, dass durch bauliche Massnahmen und Pflanzen dem entgegnet werden könnte.