Zudem würde das Trottoir wahrscheinlich talseitig zu liegen kommen, wodurch die Wanderer eine Hauptstrasse zu überqueren hätten, um wieder zurück auf den bestehenden Wanderweg zu kommen. Vorgebracht wurde auch, dass man vom Trottoir aus eine bessere Sicht auf die schönere Nordfassade der Villa der Rekurrentin hätte. Es trifft zu, dass die Nordfassade sehenswert ist, jedoch trifft dies auch auf die Südfassade zu. Auch darin ist kein ausreichender Grund für die Aufhebung zu erblicken. Vielmehr erschliesst der bestehende Wanderweg auch weitere Schutzobjekte an der Dorfhalde (Objekt Nr. 18.8 und 18.9).