stehende Wanderweg führt an der Liegenschaft der Rekurrentin vorbei in Richtung der Liegenschaften Nr. D – F und dies auf einem Höhenweg (siehe Höhenkurven). Wenn der Wanderweg über die Appenzellerstrasse geführt würde, würde dies für die Wanderer ein Umweg mit Überwindung von zusätzlichen Höhenmetern bedeuten, da der Wanderweg hinab Richtung T. und wieder hinauf zur Häusergruppe Assek. Nr. D – F geführt werden müsste (siehe Höhenkurven). Zudem würde das Trottoir wahrscheinlich talseitig zu liegen kommen, wodurch die Wanderer eine Hauptstrasse zu überqueren hätten, um wieder zurück auf den bestehenden Wanderweg zu kommen.