Nr. A (Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte [Hrsg.], Die Kunstdenkmäler der Schweiz, Kanton Appenzell Ausserrhoden, Basel 1981, S. 296 f.). Über das fragliche Wanderwegstück führt nicht nur der ordentliche Wanderweg sondern auch die thematische Route „Kulturspur“, welche als SchweizMobil-Route Nr. 22 geführt wird. e) Gründe für eine Aufhebung des Wanderwegs i.S.v. Art. 7 Abs. 2 lit. a – c FWG sind keine erkennbar. Vielmehr gibt es Gründe, die im öffentlichen Interesse liegen, die klar gegen eine Verlegung sprechen.