d) Vorliegend ist eine Interessenabwägung zwischen den privaten Interessen der Rekurrentin auf Verlegung des Wanderwegs und den öffentlichen Interessen am bestehenden Wanderweg vorzunehmen. Der Wanderweg führt gemäss kantonalem Schutzzonenplan an verschiedenen geschützten Einzelobjekten vorbei. So u.a. auch an der sich auf dem Grundstück der Rekurrentin befindenden Villa Assek. Nr. A, dem Atelier (Assek. Nr. B) dem Wohnhaus (Assek. Nr. C) sowie an dem ehemaligen Waschhaus, dem Herrschaftshaus und dem Fabrikationsgebäude (Assek. Nr. D – F) vorbei, welche durch den Wanderweg direkt verbunden sind.