Solche Hartbeläge wirken sich für den Wanderer sowohl in physischer als auch in psychischer Hinsicht unvorteilhaft aus (vgl. BBl 1983 IV, S. 11). Gerade die zunehmende Asphaltierung von Wanderwegen – und die damit vielfach zusammenhängende Öffnung der Wege für den allgemeinen Verkehr – war übrigens auch der Hauptgrund, der zu einer Volksinitiaquater tive und schliesslich zum Verfassungsartikel von Art. 37 aBV (heute: Art. 88 BV) geführt hat (vgl. BBl 1983 IV, S. 4 und 11).