Der Gemeinderat veranlasst deren Überprüfung und allfällige Bereinigung. c) Der Rekurrent hat um Erlass eines Sondernutzungsplans ersucht und dazu einige Unterlagen eingereicht. Die Vorinstanz führt im Nichteintretensentscheid aus, der Rekurrent habe die für die Ausarbeitung und den Erlass eines Sondernutzungsplanes erforderlichen Unterlagen nicht bereitgestellt, weshalb sie auf das Gesuch nicht ein- 20 A. Verwaltungsentscheide 1492