A. Verwaltungsentscheide 1492 geplant, womit durch den Ganzjahresbetrieb auch die Erhaltung der Flächen geeigneten Kulturlandes nicht gefährdet wird. Damit werden durch das Umnutzungsvorhaben die wichtigen Anliegen der Raumplanung nicht in Frage gestellt (Art. 43 Abs. 1 lit. f RPV). Departement Bau und Umwelt, 30.03 2010 1492 Nutzungsplanverfahren: Besteht über einem Gebiet eine Quartierplanpflicht, ist die Gemeinde verpflichtet, einen Sondernutzungsplan auszuarbeiten. Auf ein entsprechendes Gesuch kann nicht mit dem Argument eingetreten werden, dass die Planentwürfe eines Grundeigentümers ungenügend seien.