Bauen ausserhalb der Bauzone: Art. 37a RPG i.V.m. Art. 43 RPV. Zweckänderung und Erweiterung von zonenwidrig gewordenen gewerblichen Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone. Für die Umstellung einer Gelegenheitswirtschaft in ein Freizeithaus mit Ganzjahresbetrieb wurde im konkreten Fall zu Recht eine Ausnahmebewilligung erteilt.