Zudem ist ein Erlebnisweg Honigbienen bewilligt worden, der über den bestehenden Wanderweg führt. Was den Einwand der ebenen Fläche betrifft, so ist dies kein Argument für einen grösseren als den bewilligten 2 Platz, sondern ein Argument, dass dieser mit einer Fläche von 250 m bewilligt werden kann, da für die Realisation keine Stützmauern oder Ähnliches nötig sind. Der Rekurs ist abzuweisen. Departement Bau und Umwelt, 14.07.2010 1491