Bewegung und täglicher Auslauf gewährt werden (Dupré, Kommentar zum Bundesgesetz über die Raumplanung, 2. A., Zürich 2010, Art. 24d N 31). Es geht darum, den Pferden einen Aufenthalt im Freien und ein gewisses Mass an freier Bewegung zu erlauben, nicht aber um Plätze, die primär der menschlichen Beschäftigung mit dem Pferd dienen. Der ideale Auslauf ist die Weide. Um die Grasnarbe zu schonen, muss aber zeitweise auf den Weidegang verzichtet werden (Botschaft zu einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom 2. Dezember 2005, BBl 2005 7097, S. 7115). Gemäss Art.