10 A. Verwaltungsentscheide 1489 Umfang zulässig, sofern dadurch nicht wesentliche öffentliche oder nachbarliche Interessen verletzt würden, was vorliegend nicht der Fall sei. Der neue Lagerunterstand sei ansprechender als der Alte. Der Unterstand werde vorwiegend als Holzlager für die Sägerei und das Hobelwerk genutzt. Dafür müsse er mit einem kleinen Transporter zugänglich sein. Daher sei zugunsten einer höheren Dachkante auf ein Pultdach gewechselt worden. Zudem komme ein Flachdach teurer als ein Pultdach zu stehen.