2a) Gegenstand des Rekurses bildet die Baubewilligung der Baubewilligungskommission T. vom 28. Mai 2010. Dabei geht es um die Nutzung des Erdgeschosses des Wohn- und Geschäftshauses Assek. Nr. X auf der Parz. Nr. Y als Gesundheitszentrum. Integrierter Bestandteil der Baubewilligung bilden die Auflagen und Bedingungen des kantonalen Arbeitsinspektorats, welche von diesem mittels Planbegutachtung angebracht worden sind. […] 3a) Die Rekurrentin rügt, dass das Arbeitsinspektorat nur eine Planbegutachtung vorgenommen habe und fordert, dass eine autonome, rekursfähige Verfügung auszuarbeiten sei.