14 Tagen nach Rechtskraft des Bau- und Einspracheentscheids einen Ausführungsplan mit Aufzeichnung des Abbruch- und Bauablaufs nachzureichen, ist daher insgesamt nicht zu beanstanden, dass die kommunalen Baubehörden von den Rekursgegnern nicht noch weitere, vom Rekurrenten als fehlend gerügte Pläne nachgefordert haben. Departement Bau und Umwelt, 15.03.2010 1488 Baubewilligungsverfahren: Die Planbegutachtung des Arbeitsinspektorats bildet im Gegensatz zur Plangenehmigung keine eigenständige Verfügung.