veaugruppe „e“ an einer Sekundarschule mit drei Niveaugruppen faktisch nicht dieselbe Leistung, wie in der Lerngruppe „e“ an einer Schule mit zwei Niveaugruppen. Diese Praxis findet im Ausserrhoder Schulrecht zwar keine ausdrückliche Grundlage, es wird aber auch nirgends festgelegt, dass für alle Lernenden exakt derselbe Massstab zu gelten hat. Weiter ist zu beachten, dass der Lehrplan relativ allgemein gehalten ist. Die Lehrpersonen können bei der Festlegung der Feinziele und der Ableitung der konkreten Unterrichtsinhalte in gewissem Mass die Leistungsfähigkeit der Lerngruppe berücksichtigen.