Das Zustandekommen der Noten wird vom Rekurrenten nicht beanstandet, weder bei den Prüfungsnoten noch bei den Vornoten. Hingegen ist der Rekurrent mit der Umrechnung der Vornoten der Sekundarschule in die für das Aufnahmeverfahren massgebende Punktzahl nicht einverstanden. Unter anderem bringt er vor, dass eine Zeugnisnote auf dem Niveau „e“ gleichwertig sein müsse, unabhängig davon, ob an der betreffenden Sekundarschule in zwei oder drei Niveaugruppen unterrichtet werde. c) […] d) Die Frage, welche Beurteilung der Rekurrent an einer anderen Sekundarschule oder bei einer anderen Lehrperson erhalten hätte, ist hypothetisch;