Anhang II). Bei Schulen mit zwei Niveaugruppen ist der entsprechende Punktewert geringer als bei Schulen mit drei Niveaugruppen. Konkret wird eine Zeugnisnote in den genannten Fächern abgesehen von der Note 6 für die darunter liegenden Noten jeweils einen halben Punkt tiefer bewertet. Der Rekurrent macht geltend, dass für das Niveau „e“ im ganzen Kanton dieselben Lernziele gelten würden, unabhängig davon, ob in zwei oder drei Niveaugruppen unterrichtet werde. Wären seine Noten ebenfalls nach dem Massstab für Schulen mit drei Niveaugruppen umgerechnet worden, hätte er in der Sachkompetenz 22.5 Punkte erreicht und das Aufnahmeverfahren bestanden. […] 5. a)