Auch die Benotung der Prüfungsresultate ist unbestritten. In Frage gestellt wird einzig, ob die unterschiedliche Gewichtung der Noten für Schüler aus Schulen mit zwei- oder dreiteiligem Niveauunterricht rechtmässig ist. Wären die Noten des Rekurrenten aus dem letzten Semester vor den Aufnahmeprüfungen so gewichtet worden, wie wenn er eine Schule mit dreiteiligem Niveauunterricht besucht hätte, käme er für die Sachkompetenz auf eine Punktzahl von 22.5. Zusammen mit den Punkten der Prüfung ergäbe dies eine Gesamtpunktzahl von 39.1 2 A. Verwaltungsentscheide 1486