Aus den Erwägungen: 3. a) […] b) Der Rekurrent erreicht im Aufnahmeverfahren ins Gymnasium insgesamt 37.1 Punkte, wovon 16.6 auf die Aufnahmeprüfung und 20.5 auf die Sachkompetenz entfallen. Die Sachkompetenz entspricht den Noten des letzten Semesters vor den Aufnahmeprüfungen in der Sekundarstufe I. Unbestritten ist, dass die Punktzahl korrekt gemäss der Weisungen des Regierungsrates zur Organisation der Sekundarstufe I vom 18. September 2001 (Weisung) berechnet wurde. Auch die Benotung der Prüfungsresultate ist unbestritten.