A. Verwaltungsentscheide 1486 1486 Beurteilung von schulischen Leistungen bei Lernenden. Rechtsgleichheit. Hinsichtlich der Beurteilungen von schulischen Leistungen bei Lernenden ist die Kognition in Rechtsmittelverfahren grundsätzlich auf die Überprüfung auf Verfahrensfehler und Willkür beschränkt.