Eventuell wurden diese auch bewusst nicht angesprochen, um das �Gesamtpaket“ nicht zu gefährden. Weil die Vereinbarung die Kosten des Strafverfahrens nicht erwähnt, ist es nach Meinung des Obergerichtes nicht haltbar, diese den – notabene anwaltlich vertretenen – Parteien entgegen dem Wortlaut der Vereinbarung unterzuschieben. Gleichwohl hegt das Obergericht für den Rekurs ein gewisses Verständnis. Es ist in der Tat nicht leicht nachvollziehbar, dass der Staat – und damit letzten Endes der Steuerzahler – für die Kosten aufzukommen hat, die ein zerstrittenes Ehepaar im Rahmen seines �Rosenkrieges“ produziert hat.