Die Ehefrau bezahlt Essen, Kleider und Sackgeld, der Ehemann Strom, Abwasser, Heizungsreparatur, Hypothekarzinsen, Kaminfeger und Krankenkasse. Im Entscheid der Einzelrichterin vom 3. März 2006 betreffend vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren waren, beruhend auf einer Vereinbarung der Ehegatten, Unterhaltsbeiträge an die Kinder von je CHF 550.00 vom 12. bis zum 16. Geburtstag und je CHF 750.00 vom 16. Geburtstag bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Erstausbildung pro Monat zuzüglich Kinderzulagen sowie ein monatlicher Unterhaltsbeitrag von CHF 250.00 für die Ehefrau vorgesehen.