B. Gerichtsentscheide 3548 2.5 Strafprozess 3548 Strafverfahren. Kostenauflage bei Einstellung des Verfahrens zufolge Rückzugs des Strafantrages durch die Geschädigte (Art. 242 und 243 StPO). Besteht für die Unterhaltspflicht im massgebenden Zeitraum keine verbindliche Regelung, verstösst der Angeklagte nicht in zivilrechtlich vorwerfbarer Weise gegen eine geschriebene oder ungeschriebene Verhaltensnorm, wenn die von ihm geleisteten Unterhaltsbeiträge in ihrer Summe die später richterlich festgesetzten nicht vollständig erreichen.