B. Gerichtsentscheide 3545 2.4 Schuldbetreibung und Konkurs 3545 Rechtsöffnung. Auslegung einer Konkubinatsklausel. Vorbehältlich einer anderen Vereinbarung entfällt die (Unterhalts-)Beitragspflicht bei Wiederverheiratung der berechtigten Partei (Art. 130 Abs. 2 ZGB). Fall, in dem die berechtigte Partei eine eingetragene Partnerschaft eingeht. Vorliegen einer anderen Vereinbarung verneint.