B. Gerichtsentscheide 3544 Anzufügen ist, dass der Gesuchsteller den Nachweis, beim Gesuchsgegner handle es sich um einen Störer, nicht erbringen muss, wenn er im Rahmen einer Feststellungsklage im ordentlichen Verfahren die offensichtlich zwischen den Parteien umstrittene Frage des Parkierrechts geklärt haben will (BGE 131 III 357). KGP 12.01.2009 3544 Unechte Teilklage. Rechtsschutzinteresse an einer Widerklage in Form einer negativen Feststellungsklage verneint (Art. 110 lit. c ZPO und Art. 113 Abs. 1 lit. a ZPO).