teien gemeinsam verursacht worden seien, da sie über ihre Verhältnisse gelebt hätten. Zwar muss aufgrund der bei den Akten liegenden Dokumente davon ausgegangen werden, dass die Mutter des Klägers tatsächlich verschiedene Hypotheken aufgenommen und ihrem Sohn auch Geld gegeben hat. Doch fehlt es zum einen an einem schriftlichen Darlehensvertrag. Zum anderen bleibt nach wie vor unklar, wofür der Kläger das ihm übertragene Geld verwendet hat, insbesondere ob es der Rückzahlung von gemeinsamen ehelichen Schulden diente. Ebenso wenig vermochte der Kläger zu belegen, dass die von ihm behaupteten Schulden überhaupt für Zwecke der Familie dienten.