Aus den Erwägungen: 1. Der Kläger lässt vorbringen, die Ehegatten hätten im früheren Instruktionsverfahren (K1Z 04 20) gemeinsame eheliche Schulden von rund Fr. 230'000.00 nicht deklariert, weshalb diese dann vom Gericht unberücksichtigt geblieben seien. Die Beklagte sei daher zu verpflichten, ihm den hälftigen Betrag der von ihm übernommenen Schulden, mithin Fr. 115'000.00, zu bezahlen. Insbesondere habe bei der Credit Suisse ein Konsumkredit in der Höhe von Fr. 53'000.00 bestanden, welchen er Ende des Jahres 2004 zurückbezahlt habe.