B. wurde mit Beschluss des Obergerichtes von Appenzell Ausserrhoden vom 28. April 2009, mit Wirkung ab 17. Mai 2006, verschollen erklärt, da sie nach einem Spaziergang nicht mehr ins Altersheim in H. zurückgekehrt war. Dem Rapport der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden vom 30. Oktober 2009 gemäss hat eine Person bereits im Mai 2008 in einem unwegsamen Waldstück auf dem Gemeindegebiet H. einen Knochen gefunden, sich jedoch erst am 19. Oktober 2009 76