Es erscheint angebracht, der Ehefrau bei einem Vollpensum einen Lohn von Fr. 3'500.00 anzurechnen. Zusammenfassend ist seitens der Ehefrau bis Ende Juli 2010 von einem monatlichen Einkommen (netto) von Fr. 2'300.00 und ab August 2010 von Fr. 3’500.00 auszugehen. KGer, 20.04.2009 73