Bezogen auf den oben errechneten Bruttolohn resultieren monatliche Sozialabzüge von Fr. 336.10 (Fr. 3’266.65 x 8.69 % + Fr. 52.25), welche bei einem Vollpensum zu einen Nettoeinkommen von Fr. 2'930.55 führen. Rechnet man einen dreizehnten Monatslohn dazu, gelangt man zu Fr. 3'174.75. Vor ihrer Anstellung bei der X. AG arbeitete die Ehefrau 75 % bei der Y. AG und verdiente netto rund Fr. 2'500.00 pro Monat. Hochgerechnet auf eine Vollzeitanstellung ergäbe dies ein monatliches Nettoeinkommen (inkl. 13. Monatslohn) von Fr. 3'600.00. Es erscheint angebracht, der Ehefrau bei einem Vollpensum einen Lohn von Fr. 3'500.00 anzurechnen.