Ausgehend von durchschnittlich 21,75 Arbeitstagen pro Monat (Ullin Streiff/Adrian von Kaenel, Arbeitsvertrag, Zürich 2006, N 12 zu Art. 321c OR) à 8,4 Stunden ergibt dies bei einer 100 %- Anstellung einen Bruttolohn von Fr. 3'266.65 (ohne Ferienentschädigung; Fr. 17.88 x 21,75 d x 8,4 h). Gemäss Lohnabrechnung setzten sich die Sozialabzüge aus einem variablen Teil von 8,69 % und einem fixen BVG-Betrag von Fr. 52.25 zusammen. Bezogen auf den oben errechneten Bruttolohn resultieren monatliche Sozialabzüge von Fr. 336.10 (Fr. 3’266.65 x 8.69 % + Fr. 52.25), welche bei einem Vollpensum zu einen Nettoeinkommen von Fr. 2'930.55 führen.