Ehefrau 47 Jahre alt. Somit ist der Ehefrau ein Arbeitspensum von 100 % zumutbar. Der von der Ehefrau behauptete Mehraufwand aufgrund der Allergien der beiden Söhne ist vorliegend nicht beachtlich, da diese volljährig und somit alt genug sind, diesbezüglich für sich selber zu sorgen. Da die Ehefrau seit längerem Teilzeit arbeitet, ist sie auch wieder im Arbeitsalltag integriert. Trotzdem ist ihr eine gewisse Übergangsfrist zur Wiederaufnahme der vollen Erwerbstätigkeit zu gewähren. Diese muss so bemessen sein, dass es möglich ist, sich auf die neue Situation einzustellen und den Prozess der Stellensuche realistischerweise durchlaufen zu können (Urteil BGer 5A_241/2008, E. 6).