Weiter bringt sie vor, dass ihre beiden Söhne M. und Y. Allergiker seien, was einen erheblichen Mehraufwand im Haushalt bedeute. Deshalb sei sie, solange die beiden Kinder noch zu Hause wohnten bzw. ihre ordentliche Ausbildung noch nicht abgeschlossen hätten, nicht in der Lage, ab dem 16. Altersjahr des jüngsten Kindes einer 100 %igen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der Ehemann hingegen ist der Meinung, dass sie ein Einkommen von Fr. 4'000.00 erwirtschaften könne und bestreitet an Schranken einen erheblichen Mehraufwand der Ehefrau im Haushalt aufgrund der Allergien der Söhne.