B. Gerichtsentscheide 3532 2. Obergericht und übrige Gerichte 2.1 Zivilrecht 3532 Bauhandwerkerpfandrecht (Art. 837 ZGB); Rechtsmissbrauch (Art. 2 Abs. 2 ZGB). Das Zuwarten mit der Geltendmachung eines Anspruches begründet grundsätzlich keinen Rechtsmissbrauch, weil ein Gebot zügiger Rechtsausübung nicht besteht. Ebenfalls liegen momentan keine speziellen Umstände vor, welche das Zuwarten der Beklagten als Verstoss gegen Treu und Glauben qualifizieren würden.