Zunächst scheint die Klägerin zu übersehen, dass in den Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung nicht weniger als drei Mal von einer Begünstigung die Rede ist. In Abs. 2 wird im Ingress (in Klammer) der nachfolgend in lit. a–e reglementarisch festgelegten Rangordnung eine schriftliche 57 B. Gerichtsentscheide 2285