B. Gerichtsentscheide 2285 kELV statuierten Begrenzung auf Fr. 5'000 immer dann die Anwendung versagt werden, wenn und soweit dem Anspruchsberechtigten insgesamt nicht mindestens eine Vergütung im Umfang der bundesrechtlich pro Jahr festgesetzten Mindestbeträge gemäss Art. 14 Abs. 3 ELG zugesprochen wird.