Schweizerischen Sozialversicherung – Vollumfängliche AHV- Beitragspflicht für die neue KGK und die deutsche GmbH & Co KG, Der Schweizer Treuhänder 2008, S. 750 ff.) übersehen, dass es mit Art. 9 Abs. 2 lit. f. AHVG der Bundesgesetzgeber war, der die kritisierte schematische Beitragserhebung eingeführt hat, die in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 AHVV nun dazu führt, dass die Teilhaber ungeachtet ihres tatsächlich mehr oder minder grossen Einflusses auf die Geschäftsführung oder -leitung der Beitragspflicht unterliegen. Nachdem der Beschwerdeführerin für ihren Kapitaleinsatz der ihr nach Art. 9 Abs. 2 lit.