Die Rz 1027 ff. der WSN geben die oben dargelegte Rechtsprechung konzentriert, aber durchaus korrekt wieder. […] Die gerügte Auslegung des 1974 revidierten Art. 20 Abs. 3 AHVV hat nicht bloss den Wortlaut, sondern auch die Entstehungsgeschichte für sich. Es bestand beim Verordnungsgeber offenkundig die Absicht, die Beitragspflicht auch auf die Kommanditäre auszuweiten. Dass der Bundesgesetzgeber die zu Art. 9 Abs. 1 AHVG zwingend notwendige Bestimmung des Begriffes 47 B. Gerichtsentscheide 2283