Wenn die zuständige Ärztin an einer Pferdeallergie leidet, hätte sie den Fall unter Instruktion einem Berufskollegen abtreten können, der die notwendigen Untersuchungen vor einer Einweisung hätte vornehmen können. Auch die persönliche Unterredung mit der Mutter der Patientin konnte die umfassende ärztliche Untersuchung durch einen Arzt oder eine Ärztin nicht ersetzen.