Auch höchste zeitliche Dringlichkeit oder Praktikabilitätsüberlegungen vermögen an der Unabdingbarkeit der persönlichen Untersuchung durch den einweisenden Arzt oder die einweisende Ärztin nichts zu ändern. Fremdangaben, auch wenn sie noch so detailliert sind, vermögen den persönlichen Eindruck der mit dem nötigen Sachverstand ausgestatteten ärztlichen Fachperson nicht zu ersetzen. Abgesehen davon gilt es 42 B. Gerichtsentscheide 2283