Nur wenn der einweisende Arzt oder die einweisende Ärztin die betroffene Person unmittelbar vor der Einweisung persönlich untersucht, erhält er/sie im massgeblichen Zeitpunkt einen unmittelbaren umfassenden Eindruck von ihr und ihrer Gesamtsituation. Allein unter diesen Voraussetzungen kann die Medizinalperson die Dringlichkeit der Situation abschätzen und abschliessend die gebotenen Massnahmen treffen, zu denen unter Umständen die vorsorgliche Einweisung in eine psychiatrische Klinik gehört. Auch höchste zeitliche Dringlichkeit oder Praktikabilitätsüberlegungen